Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 05.11.2023
§ 1. Geltung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für alle Buchungen ab dem Zeitpunkt der Buchung durch den Kunden. Die Dauer der Geschäftsbedingungen ist unbegrenzt. Eventuelle, juristisch notwendige Änderungen heben die davon betroffenen Punkte auf und gelten rückwirkend in ihrer korrigierten Version.
§ 2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande mit:
Bei Buchung in Berlin/Brandenburg:
SurviCamp UG (haftungsbeschränkt)
Düsseldorfer Str. 76
10719 Berlin
Vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Arlet
E-Mail: info@survicamp.de
Ust.-ID.: DE283994188
Bei Buchungen im Schwarzwald:
Holger Bohnert
Kapellenstraße 9
77740 Bad Peterstal-Griesbach
E-Mail: schwarzwald@survicamp.de
USt-IdNr.: DE325548250
im folgenden standortspezifischer Veranstalter genannt.
Buchungen können im Online-Shop auf www.adventure-u.de, per Buchungsformular oder über einen vom standortspezifischen Veranstalter autorisierten Mittelsmann getätigt werden. Der Vertrag gilt spätestens mit der Übersendung einer Buchungsbestätigung vom standortspezifischen Veranstalter online oder schriftlich als geschlossen.
Änderungen, Ergänzungen und Streichungen von Vertragsbestandteilen sowie von ganzen Verträgen sind nur dann gültig, wenn sie in der Schriftform sind und von beiden Seiten rechtskräftig gezeichnet sind. Eventuell rechtsungültige Punkte von Verträgen betreffen andere, rechtsgültige Punkte des Vertrages nicht.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, der Sitz des standortspezifischen Veranstalters. Der Kunde versichert, dass er mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und für den Vertragsabschluss berechtigt ist.
§ 3. Anmeldung
Eine Buchung kann nur bei vollständig und richtig ausgefülltem Buchungsformular erfolgen. Sollte ein Teilnehmer noch nicht volljährig sein, ist zusätzlich ein Erziehungsberechtigter oder ein vom Erziehungsberechtigten autorisierter Begleiter zwingend notwendig. Der Vertrag kommt mit dem Kauf im Online-Shop oder mit Eingang des ausgefüllten Buchungsformulars beim standortspezifischen Veranstalter, der Überweisung des Buchungspreises (bei Buchung auf Rechnung oder Vorkasse) und der darauf vom standortspezifischen Veranstalter erfolgten Buchungsbestätigung zustande.
§ 4. Buchungsgebühren
Die Buchungsgebühren sind bei Zahlung auf Rechnung oder Vorkasse bis spätestens 14 Tage vor Beginn auf das Bankkonto des standortspezifischen Veranstalters zu überweisen.
Bei Buchung in Berlin/Brandenburg:
SurviCamp UG
DE76 1001 0010 0111 1151 09
Bei Buchung im Schwarzwald:
Holger Bohnert
DE 63 6649 0000 0015 3131 02
§ 5. Verschiebung von Terminen seitens des Kunden
Ein gebuchter Termin kann bis 7 Tage vor Beginn ohne Angabe von Gründen auf einen anderen festen Termin umgebucht werden.
Wurde bei der Buchung die Option "Flexi-Umbuchung" gewählt, ist eine Verschiebung bis 24 Stunden vorher möglich.
Eine Verschiebung weniger als 7 Tage (bzw. 24 Stunden bei Flexi-Umbuchung) vor dem Termin ist egal aus welchem Grund ausgeschlossen.
Wenn eine Verschiebung nicht möglich ist, kann der Kunde
- den Termin stornieren (siehe § 6) ODER
- eine Ersatzperson benennen.
§ 6. Stornierung / Rücktritt des Kunden
Für Gutscheine:
Innerhalb von 14 Tagen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss schriftlich beim standortspezifischen Veranstalter erfolgen.
Die Stornierung von Gutscheinen ist nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist ausgeschlossen.
Es gelten im Detail die Angaben unserer Widerrufsbelehrung: www.survicamp.de/widerrufsbelehrung
Für Terminbuchungen:
Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht für Dienstleistungen mit festem Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Unterpunkt 9 BGB nicht.
Es gelten im Detail die Angaben unserer Widerrufsbelehrung: www.survicamp.de/widerrufsbelehrung
Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich beim standortspezifischen Veranstalter erfolgen. Es gelten folgende Stornofristen und -gebühren:
- bis 7 Tage vor dem Termin: 75 %ige Rückerstattung des Buchungspreises
- bis 4 Tage vor dem Termin: 50 %ige Rückerstattung des Buchungspreises
- Weniger als 4 Tage vor dem Termin: keine Rückerstattung des Buchungspreises
Bei Nicht-Erscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Veranstaltung seitens des Kunden wird der volle Buchungspreis einbehalten.
Wenn der Kunde die Veranstaltung zum Zeitpunkt der Stornierung nur anteilig bezahlt hat, wird der Anteil in voller Höhe einbehalten, es sei denn, der Anteil ist größer als die im Regelfall (bei vollständiger Zahlung) zu erstattende Summe. In diesem Fall wird die Differenz erstattet.
§ 7. Rücktritt des standortspezifischen Veranstalters
Der standortspezifische Veranstalter kann unter folgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:
- Besonderem Härtefall beim standortspezifischen Veranstalters bzw. dessen beauftragten Trainer: Krankheit, Tod eines Familienangehörigen
- Extremwetter, das eine sichere Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht: Gewitter, Sturm ab Stärke BF8, Extremtemperaturen über 35 °C oder unter -25 °C
- Folgen von Extremwetter, die zu erheblichen Einschränkungen bei der Durchführung der Veranstaltung führen
In Fall eines Rücktritts des standortspezifischen Veranstalters vom Vertrag erhält der Teilnehmer eine Gutschrift in Höhe des Buchungspreises und kann einen alternativen Termin zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Kann der standortspezifische Veranstalter nicht mindestens einen alternativen Termin binnen 12 Monaten anbieten, wird der Buchungspreis zu 100% erstattet.
§ 8. Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und/ oder durch Äußerungen rassistisches, sexistisches, Völker verachtendes oder faschistisches/ extremistisches Gedankengut propagieren, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In den angebotenen Veranstaltungen ist jegliche Mitführung und oder der Konsum von Rauschmitteln untersagt. Ferner untersagt ist die Mitführung und Benutzung nach geltendem Recht verbotener Waffen. Bei Zuwiderhandlungen kann der sofortige Ausschluss aus der Veranstaltung erfolgen. Eine Erstattung des bereits bezahlten Buchungspreises erfolgt in diesem Falle nicht.
§ 9. Haftung
Eine Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Teilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsanweisungen der Kursleitung Folge zu leisten. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer an, dass sie für ihre eigenen Handlungen im Rahmen der Veranstaltung und deren Folgen selbst verantwortlich sind.
Die Teilnehmer nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass jede Haftung des standortspezifischen Veranstalters für unvorhersehbaren Ereignisse und Verletzungen aus Unfällen anlässlich der Kursteilnahme ausgeschlossen ist. Jeder Teilnehmer versichert, im Besitz einer Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung zu sein.
Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen (Allergien, Medikamentenbedarf usw.) sind dem standortspezifischen Veranstalter vor Beginn mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer trotz entsprechender Erkrankung bzw. Beeinträchtigung wissentlich keine, nur unvollständige oder falsche Angaben gemacht hat, kann er ohne Erstattung des Buchungspreises von der Aktivität ausgeschlossen werden.
Die Teilnahme an Aktivitäten, die ein potentielles Risiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis.
Der standortspezifische Veranstalter übernimmt grundsätzlich keine Haftung für:
- Diebstahl, das gilt auch für im Fahrzeug, am Veranstaltungsort und anderen Unterkünften zurückgelassene Gegenstände sowie für Personen- und Sachschäden.
- vom Teilnehmer selbstverschuldete, fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Unfälle oder Erkrankungen.
- das Verhalten vonTeilnehmern während bzw. nach der Veranstaltung.
- Jegliche Haftung, die sich aus der Kenntnisnahme, der Anwendung oder der Nachahmung der Aktivitäten ergeben könnten.
Sämtliche Haftungspflichten auf Seiten des standortspezifischen Veranstalters entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder sonstige Rauschmittel eine Schädigung von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten entsteht.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen dritter Personen oder Behörden an den standortspezifischen Veranstalter, deren Verursachung Teilnehmern obliegt, indem sie sich nicht an die vorliegenden AGB, individuelle vom Kursleiter ausgegebene Anweisungen oder an allgemein geltende Regeln gehalten haben, werden diese Forderungen an den Verursacher weitergeleitet. Der standortspezifische Veranstalter behält sich vor, in diesem Fall gespeicherte Daten weiterzugeben.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden dem Verursacher sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt.
§ 10. Aufsichtspflicht
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer die volle Aufsichts- und Haftungspflicht.
§ 11. Höhere Gewalt
Kriege, Naturkatastrophen oder gleichgewichtige Situationen berechtigen beide Seiten zur Kündigung und zur vollen Rückerstattung des Buchungspreises. Bedingt ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehreren Teilnehmern eine Abweichung vom geplanten Ablauf, so haben Rettung und ärztliche Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf.
§ 12. Medienrechte
Von minderjährigen Teilnehmern werden ohne schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten keine Foto- oder Videoaufnahmen gemacht.
Während der Veranstaltung werden eventuell zu Dokumentations- und Werbezwecken Foto- und/oder Videoaufnahmen der volljährigen Teilnehmer gemacht.
Sämtliche Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, das vom standortspezifischen Veranstalter während einer Veranstaltung produziert wird (Fotos, Videos), werden vom Teilnehmer auf den standortspezifischen Veranstalter und dessen Rechtsnachfolger übertragen. Dieses Material darf vom standortspezifischen Veranstalter und dessen Rechtsnachfolgern ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung zur Illustration und/oder Werbezwecken publiziert und verwendet werden. Gleichzeitig werden vom Teilnehmer alle Nutzungsrechte, einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild- und Filmmaterial, ohne zeitliche Beschränkung an den standortspezifischen Veranstalter und dessen Rechtsnachfolgern übertragen. Sämtliche Ansprüche des Teilnehmers sind abgegolten. ‘Rechtsnachfolger’ bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, denen der Veranstalter Rechte übertragen oder lizenziert hat, sowie die Lizenznehmer einer solchen Person oder eines solchen Unternehmens.
§ 13 Unwirksamkeit und Nebenabsprachen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.